Angelkarteninhaber (Mitglieder) leisten 20 Arbeitsstunden, wenn sie für das darauffolgende Jahr eine Angelkarte zum regulären
Preis erwerben wollen.
Mindestens zehn dieser Arbeitsstunden müssen beim Festbetrieb am Karfreitag oder am Fischerfest abgeleistet werden.
Ausgenommen von der Pflicht, Arbeitsstunden zu leisten, sind Jugendliche unter 18 Jahren, Rentner ab 65 Jahren und
Ehrenmitglieder.
Letzmals für das Kalenderjahr 2020 können nicht geleistete Arbeitsstunden ersatzweise mit einer Gebühr von 10 Euro abgegolten werden. Für den Erwerb von Angelerlaubnisscheinen für die Erlichseen für
das Kalenderjahr 2021 müssen die geforderten Arbeitsstunden abgeleistet werden. Den Inhabern von Angelerlaubnisscheinen wird an mehreren Terminen verteilt über das laufende Kalenderjahr die
Möglichkeit gegeben, die Arbeitsstunden abzuleisten. Die Helfer können sich im Vereinsheim in die dafür aushängenden Listen eintragen.
Die jeweiligen Anmeldungen sind verbindlich bzw. Eintragungen in die Listen sind verbindlich.
Die Termine für die Arbeitsstunden für das jeweilige Kalenderjahr sind im Jahresprogramm aufgeführt.
Eintragungen in die Arbeitslisten können bei jeder Veranstaltung im Vereinsheim vorgenommen werden, sei es bei Kartenbestellung, der Jahreshauptversammlung, bei einem der Arbeitseinsätze, am Karfreitag, beim Fischerfest oder bei einer anderen Veranstaltung.